Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Verodnung für die ergotherapeutische oder die logopädische Behandlung mit. Sollten bereits Testergebnisse oder Befunde sowie Röntgenbilder vorliegen, bitten wir Sie diese ebenfalls mitzubringen.
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Die Therapieeinheiten dauern je nach Verodnung zwischen 30 Minuten und 60 Minuten.
Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten, hierbei stehen der Behandelnde Therapeut und der Arzt in engem Austausch
Die logopädische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung.
Folgende Ärzte können Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen (je nach Störungsbild):
· Allgemeinmediziner/Hausärzte
· Kinderärzte
· Pädaudiologen
· Neurologen
· Kieferorthopäden/Zahnärzte
· Hals-Nasen-Ohren-Ärzte/Phoniater
Die erotherapeutische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung.
Folgende Ärzte können Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen (je nach Störungsbild):
· Allgemeinmediziner/Hausärzte
· Kinderärzte
. Orthopäden
. Chirurgen
· Neurologen
. Psychiater
Die logopädische und ergotherapeutische Behandlung ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten der Therapie übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten grundsätzlich als zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung errechnet sich aus einem Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten je Verordnung zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10€ (§ 61 SGB V).
Privat versicherte Patienten erhalten vor der Therapie einen Therapievertrag, in welchem die entstehenden Kosten aufgeführt werden. Informieren Sie sich, inwieweit Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten erstattet.